Digitalbonus.Niedersachsen

Fördermittel IT

Digitalbonus.Niedersachsen – Förderprogramm der NBank

Auf einen Blick:

  • Kleine und mittelständische Unternehmen aus Gewerbe und Handwerk

  • Zuschuss von bis zu 50% für kleine und 30% für mittlere Unternehmen

  • Förderhöhe von mind. 2.500 € und max. 10.000 €

  • Einleitung eines digitalen Transformationsprozesses

  • Verbesserung der IT-Sicherheit

Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), freiberuflich Tätige

Wer?

  • KMU der gewerblichen Wirtschaft
  • Handwerksbetrieb
  • Freiberufler im Bereich LifeScience oder eHealth
  • Freiberufliche Planungsbüros des digitalen Bauens

Sie sind ein kleines/mittelständisches Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft oder dem Handwerk? Sie sind freiberuflich im Bereich der LifeScience, eHealth oder des digitalen Bauens tätig?
Wenn sich Ihre Betriebsstätte nun noch in Niedersachsen befindet, ist ihr Unternehmen förderfähig.

IT-Sicherheit, IKT-Hard-/Software

Sie wollen schon lange in die Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse, Dienstleistungen oder Produkte investieren? Die IT-Sicherheit ihres Betriebs wird aus Kostengründen immer wieder auf die lange Bank geschoben?
Es besteht die Möglichkeit einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 50% (kleine Unternehmen) bzw. bis zu 30% (mittlere Unternehmen) von der NBank zu erhalten. Es besteht kein Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, es sind daher auch keine Einnahmeeinbuße oder dergleichen nachzuweisen.

Was?

  • IKT-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen
  • Hard- und Software zur Verbesserung der IT-Sicherheit
  • Ein oder mehrere Exemplar/e derselben Hardware, Software oder Softwarelizenz
  • Nutzungsdauer der Hard- und Software von mehr als einem Jahr

Bedingungen für die Förderfähigkeit

Wie?

  • Förderhöhe mindestens 2.500 € und max. 10.000 €
  • Beginn der Maßnahmen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids
  • Nicht förderfähig sind Finanzierungskosten, Umsatzsteuer, Leasing und Mieten, sowie Personalausgaben, Eigenleistungen und Beratungen.
  • Beginn der Maßnahmen innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheids (Lieferzeitpunkt)

Eine Hauptbedingung des Förderprogramms ist, dass ihre Digitalisierungsmaßnahme bei der Antragsstellung noch nicht begonnen haben darf. Die Durchführung der Maßnahme darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids beginnen.
Weiter gibt es einige Einschränkungen der Förderfähigkeit. So ist z. B. die Grundausstattung eines neuen Mitarbeiters mit Smartphone und PC-Arbeitsplatz nicht förderfähig. Das Förderprogramm zielt auf die Verbesserung der IT-Sicherheit und die Digitalisierung ihrer Leistungen ab und nicht auf rudimentäre Ausstattungen ihres Betriebs.

Beispiele für die Digitalisierung ihrer Prozesse

  • Einrichtung sicherer Homeoffice-Arbeitsplätze für Sie und Ihre Mitarbeiter
  • Die Installation einer UTM-Firewall, eines professionellen Backup-Systems und zuverlässiger Anti-Malware-Software sorgen für eine verbesserte IT- und Datensicherheit in Ihrem Unternehmen.
  • Ihre Systeme laufen derzeit noch mit alten Betriebssystemen (End-of-Life) und die Ressourcen der alten Hardware erlauben kein Upgrade auf ein aktuelles System. Die Erneuerung ihrer IT-Landschaft ist aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich.

Dies sind nur einige Beispiele für Projekte die im Rahmen des Förderprogramms realisiert werden könnten. Sprechen Sie uns an und wir besprechen mit Ihnen, welche Maßnahmen in Ihrem Unternehmen sinnvoll sind!

*Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung durch einen Steuerberater oder die Beratungsstelle der NBank. Auf der Website der NBank finden Sie weitere Informationen.