Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG)
Wer der Meinung ist, der Titel des dritten Digitalisierungsgesetzes sei schon lang, der wird wenig überrascht sein, dass der Gesetzesbeschluss 78(!) Seiten umfasst. Wie fast jedes Gesetz ruft auch dieses Kritiker aus allen Lagern hervor:
Der 124. Deutsche Ärztetag führt mangelnde Einbeziehung von Patient:innen und Leistungserbringern an und kritisiert die zentrale Online-Speicherung von Daten. Anderer Meinung ist Bitkom-Präsident Achim Berg, dem das Gesetz nicht weit genug geht. Er fordert einen „digitalen Neustart“ und nicht nur ein weiteres Update.
Das Gesetz beinhaltet zahlreiche Themen von der Weiterentwicklung des Gesundheitsportals, dem Ausbau eines Interoperabilitätsverzeichnisses und einer Koordinationsstelle für Interoperabilität bis hin zu den Regelungen des Datenschutzes. So soll beispielsweise die Befreiung der Leistungserbringer von der Datenschutzfolgeabschätzung in Bezug auf die Telematikinfrastruktur jährlich dreistellige Millionenbeträge einsparen.
Wir versuchen an dieser Stelle die Neuerungen zu sortieren und etwas Licht in das Dunkel zu bringen. Vor allem wollen wir klären, was das neue Gesetz ganz konkret für die Patient:innen und die Leistungserbringer bedeutet. Hierzu unterteilen wir die Neuerungen in vier Gruppen:
(Quellen: Bundesgesundheitsministerium; Ärztezeitung)