Auch wenn der Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI) in 2019 gut voran geschritten ist, lassen viele seit Jahren angekündigte Funktionen weiterhin auf sich warten. Zwar kann bereits heute mit den in fast allen Praxen installierten Konnektoren eine sichere Verbindung zur TI hergestellt werden, aber mehr als ein Abgleich der Stammdaten von Versicherten ist damit bislang nicht möglich.
Neuerungen in der Telematikinfrastruktur 2020
Damit sich dieses nun ändert, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die für 2020 geplanten Neuerungen angekündigt und gleichzeitig aber auch einige größere Einschränkungen mit eingeräumt.
Die entscheidende Änderung wird dabei die Einführung der Qualifizierten Elektronischen Signatur QES sein, die gleich mehrere Funktionen erfüllt. Zum einen wird damit sichtbar, von wem ein Dokument erstellt bzw. unterschrieben wurde. Zum anderen kann sichergestellt werden, dass dieses Dokument seit seiner Erstellung nicht mehr verändert wurde. Beides ist Grundvoraussetzung für die Einführung weiterer Dienste auf Basis der Telematikinfrastruktur.
Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte
Das Notfalldatenmanagement (NFDM) ermöglicht es Ärzten, notfallrelevante Daten wie Diagnosen oder Medikation direkt auf der elektronischen Gesundheitskarte des Patienten zu speichern. Konkret muss dazu
- die medizinische Notwendigkeit geprüft werden,
- der Patient über die Speicherung dieser Daten aufgeklärt werden,
- der Patient dem Speichern dieser Daten zustimmen,
- und der Datensatz mit der QES signiert und auf der eGK gespeichert werden.
Elektronische Form des Medikationsplans
Bereits seit 2016 gibt es den bundeseinheitlichen Medikationsplan, der mit den TI-Änderungen in 2020 nun auch elektronisch werden soll. Auch hier ist wieder die Zustimmung des Patienten erforderlich, bevor ein Arzt die Daten auf der eGK speichern darf. Anschließend können dann weiterbehandelnde Ärzte und Apotheker die Daten auslesen und ihrerseits auch aktualisieren. Ein Ausdruck des Medikationsplans soll der Versicherte aber weiterhin jedes Mal erhalten.
eArztbrief lässt weiter auf sich warten
Während die beiden vorgenannten Dienste tatsächlich bereits in den Startlöchern stehen, lässt der eArztbrief zur Kommunikation zwischen Ärzten und Physiotherapeuten weiter auf sich warten. Zwar ist auch hier die QES die entscheidende Komponente und auch die technischen Spezifikationen stehen bereits fest. Allerdings gibt es bislang keinen zugelassenen Anbieter, der den eArztbrief letztendlich auch übermitteln dürfte.
Wann geht es tatsächlich mit den neuen Diensten los?
Die große Einschränkung bei all den genannten Themen ist jedoch die tatsächliche Verfügbarkeit in den Praxen. Dort müssen die bereits installierten Konnektoren mit einem Software-Update versorgt werden, das in den meisten Fällen jedoch noch nicht verfügbar ist. Mit der Kocobox hat bislang CGM die einzige von der gematik zugelassene Lösung im Angebot, aber selbst diese darf erst nach Feldtests eingesetzt werden, die für das erste Quartal 2020 geplant sind. Wie die KBV selbst einräumt, sind „nicht alle Hersteller mit der Entwicklung dieser [Updates] gleich weit vorangeschritten„.
Eine weitere Hürde wartet anschließend übrigens auch noch innerhalb der Praxen selbst: Für Anwendungen, die eine QES erfordern
- sind angepasste Praxisverwaltungssysteme erforderlich,
- muss ein elektronischer Heilberufeausweis der zweiten Generation vorhanden sein,
- und in vielen Fällen müssen zusätzliche Kartenterminals in allen Sprechzimmern installiert werden, in denen Patientendaten auf die eGK geschrieben werden sollen.
Zwar ist es gut zu wissen, dass es für die Neuerungen in der Telematikinfrastruktur 2020 eine Finanzierungsvereinbarung (Anlage 32 zum BMV-Ä) gibt und dass auch die Vergütungen für die oben beschriebenen Dienste bereits festgelegt sind. Jedoch dürfte die praktische Umsetzung vor Ort für viele Praxen eine erneute Herausforderung sein, was sich ja bereits beim Ausrollen der TI in diesem Jahr als problematisch erwiesen hat.